Arbeitsrecht
Die Beratung und Vertretung sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern, Geschäftsführern, Vorständen und Führungskräften, freien Mitarbeitern und Handelsvertretern sowie Betriebsräten erfolgt in allen Bereichen des Arbeitsrechts und umfasst auch angrenzende Fragen wie z. B. des Sozialversicherungsrechts oder der betrieblichen Altersversorgung.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird die Prozessführung übernommen.
Individualarbeitsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Aufhebungsverhandlungen
- Freistellung, Abfindung und Zeugnis
- Abmahnungen, Versetzungen
- Änderungskündigung
- Arbeitszeit und Arbeitsentgelt
- Überstunden und Mehrarbeit
- Dienstfahrzeug
- Nebenbeschäftigung
- Probezeit
- Urlaub und Entgeltfortzahlung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehindertenrecht
- Geheimhaltung
Vertragsgestaltung
- Arbeits- und Dienstverträge
- Befristete Arbeitsverträge
- Teilzeitverträge
- Zeitarbeitsverträge
- Ausbildungsverträge
- Verträge zur Übernahme von Aus- und Weiterbildungskosten
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Wertguthabenvereinbarung, Zeitwertkonto
Kollektivarbeitsrecht
- Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht
- Auslegung und Anwendung tarifvertraglicher Regelungen
Besondere Bereiche
- Arbeitnehmerüberlassung
- Scheinselbständigkeit
- Kurzarbeit
- Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers, Interessenausgleich und Sozialplan, Insolvenzgeld
- Betriebsübergang nach § 613 a BGB
- nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Kundenschutz, Vertragsstrafe